US- Lizenz Umschreibung

Lehrgang für die Anerkennung von (US-) Lizenzen
und für die
Umschreibung von ausländischen (US-) Lizenzen in JAR – FCL Lizenzen

Man unterscheidet zwischen der Anerkennung (Validation) und der Umschreibung (Conversion) einer ausländischen Lizenz.

Die Anerkennung berechtigt zum Fliegen auf D – registrierten Flugzeugen im In- und Ausland. Der Anerkennungsschein ist immer nur in Verbindung mit der
ausländischen Lizenz gültig. (Achtung: Auf Gültigkeit achten!)

Die Umschreibung berechtigt zum Fliegen auf im JAA – Bereich zugelassenen Flugzeugen im In- und Ausland. Es handelt sich um eine eigenständige Lizenz.
(Die ausländische Lizenz kann verfallen lassen werden.)

Ablauf

  1. Überprüfung der Antragsunterlagen & Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit durch die Flugschule
  2. Lizenzinhaber beantragt beim LBA mit Formblatt L1-007 und L1-027 die Anerkennung seiner ausländischen Lizenz.
    Folgende Unterlagen sind beim LBA einzureichen:
    • Originallizenz oder beglaubigte Ablichtung
    • Originalflugbuch oder beglaubigte Ablichtung
    • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original, nicht älter als 5 Jahre)
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt im Original (nicht älter als 6 Monate)
  3. Der Lizenzinhaber beantragt beim Einwohnermeldeamt ein Behördenführungszeugnis O oder P zur direkten Übersendung an das LBA.
  4. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz beantragen. Formular downloaden
  5. Nachweis der Teilnahme der ergänzenden Theorie bei der Flugschule Pegasus
  6. Theorieprüfung bei der Luftfahrtlandesbehörde Berlin/ Brandenburg in Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen
  7. Funkzeugnis- Teilprüfung bei der Bundesnetzagentur in deutsch
  8. Nachweis der Teilnahme am ergänzenden praktischen Unterricht bei der Flugschule Pegasus
  9. Befähigungsüberprüfung oder Prüfungsflug nach JAR-FCL
  10. Ausstellung des Anerkennungsschein zur ausländischen Lizenz durch das LBA

Bedingungen für die Anerkennung

  • Gültige ausländische Lizenz (Biannual Flightreview)
  • 75 Flugstunden Gesamtflugerfahrung (incl. Ausbildung)
  • Gültiges ausländisches Medical
  • Gültiges JAR-FCL Medical
  • Funkzeugnisprüfung in deutscher Sprache (BZF II) bei der Bundesnetzagentur
  • Theorieprüfung in Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen
  • a) bestandene Befähigungsüberprüfung mit anerkanntem Examiner oder
    b) bestandener Prüfungsflug nach JAR-FCL mit einem von der Luftfahrtbehörde bestimmten Examiner

Bedingungen für die Umschreibung

  • gültige deutsche Anerkennung der ausländischen Lizenz
  • 100 Flugstunden Gesamtflugerfahrung
  • bestandener Prüfungsflug nach JAR-FCL (kann bereits bei der Anerkennung gemacht werden)
  • Der Lizenzinhaber beantragt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde die Umschreibung in eine JAR-FCL Lizenz.

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