US- Lizenz Umschreibung
und für die
Umschreibung von ausländischen (US-) Lizenzen in JAR – FCL Lizenzen
Man unterscheidet zwischen der Anerkennung (Validation) und der Umschreibung (Conversion) einer ausländischen Lizenz.
Die Anerkennung
berechtigt zum Fliegen auf D – registrierten Flugzeugen im In- und
Ausland. Der Anerkennungsschein ist immer nur in Verbindung mit der
ausländischen Lizenz gültig. (Achtung: Auf Gültigkeit achten!)
Die Umschreibung
berechtigt zum Fliegen auf im JAA – Bereich zugelassenen Flugzeugen im
In- und Ausland. Es handelt sich um eine eigenständige Lizenz.
(Die ausländische Lizenz kann verfallen lassen werden.)
Ablauf
- Überprüfung der Antragsunterlagen & Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit durch die Flugschule
- Lizenzinhaber beantragt beim LBA mit Formblatt L1-007 und L1-027 die Anerkennung seiner ausländischen Lizenz.
Folgende Unterlagen sind beim LBA einzureichen:- Originallizenz oder beglaubigte Ablichtung
- Originalflugbuch oder beglaubigte Ablichtung
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original, nicht älter als 5 Jahre)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt im Original (nicht älter als 6 Monate)
- Der Lizenzinhaber beantragt beim Einwohnermeldeamt ein Behördenführungszeugnis O oder P zur direkten Übersendung an das LBA.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz beantragen. Formular downloaden
- Nachweis der Teilnahme der ergänzenden Theorie bei der Flugschule Pegasus
- Theorieprüfung bei der Luftfahrtlandesbehörde Berlin/ Brandenburg in Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen
- Funkzeugnis- Teilprüfung bei der Bundesnetzagentur in deutsch
- Nachweis der Teilnahme am ergänzenden praktischen Unterricht bei der Flugschule Pegasus
- Befähigungsüberprüfung oder Prüfungsflug nach JAR-FCL
- Ausstellung des Anerkennungsschein zur ausländischen Lizenz durch das LBA
Bedingungen für die Anerkennung
- Gültige ausländische Lizenz (Biannual Flightreview)
- 75 Flugstunden Gesamtflugerfahrung (incl. Ausbildung)
- Gültiges ausländisches Medical
- Gültiges JAR-FCL Medical
- Funkzeugnisprüfung in deutscher Sprache (BZF II) bei der Bundesnetzagentur
- Theorieprüfung in Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen
- a) bestandene Befähigungsüberprüfung mit anerkanntem Examiner oder
b) bestandener Prüfungsflug nach JAR-FCL mit einem von der Luftfahrtbehörde bestimmten Examiner
Bedingungen für die Umschreibung
- gültige deutsche Anerkennung der ausländischen Lizenz
- 100 Flugstunden Gesamtflugerfahrung
- bestandener Prüfungsflug nach JAR-FCL (kann bereits bei der Anerkennung gemacht werden)
- Der Lizenzinhaber beantragt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde die Umschreibung in eine JAR-FCL Lizenz.



