PPL-N (national)

Berechtigung

Mit der Lizenz PPL-N können Sie ein zweisitziges Flugzeug in Deutschland fliegen, zum Beispiel unsere Cessna 150. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. 2 Tonnen Berechtigung & CVFR). PPL N 750 steht für Privat Piloten Lizenz National mit maximalem Abfluggewicht 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
  • 2 Passbilder
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (kann bei uns durchgeführt werden)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (wird parallel zur Flugausbildung erworben)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 80 Unterrichtsstunden. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden.  Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen  Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Schönefeld. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung wird primär unsere Cessna C- 150 eingesetzt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Erleichterung

Für Inhaber anderer Fluglizenzen oder bei Abschluss der Schulung innerhalb von 4 Monaten ergeben sich die folgenden Erleichterungen:

  • Wenn die praktische Ausbildung innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen wird, vermindert sich die Zahl der Flugstunden von 35 auf 30.
  • Inhaber einer Ultraleicht Lizenz (Dreiachs ULs) benötigen nur 7 Flugstunden, 10 Starts mit und 10 Starts ohne Lehrer, sowie einen An- und Abflug zu einem kontrollierten Flugplatz.
  • Für Segelflugzeug- oder Hubschrauberführer verkürzt sich die Ausbildung auf 20 Flugstunden.
  • Inhaber einer Motorseglerberechtigung (TMG) benötigen nur 5 Flugstunden sowie 10 Starts mit und 10 Starts ohne Lehrer.
  • Achtung: Eine theoretische und praktische Prüfung ist immer erforderlich!

Kosten

Folgende Kosten kommen auf Sie zu (Stand 2010):

Flugschein PPL-N (national) (innerhalb von 3 Monaten)
Anmeldegebühr (beinhaltet Schnupperflug) 120,00€
Theoretische Ausbildung in den Fächern:
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen
Zeit ingesamt 60 Stunden
896,00€
Praktische Flugausbildung (inkl. Fluglehrer)
30 Stunden Cessna 150 (Blockzeit) [je 145,00 €] 4350,00€
zusätzliche Kosten  
Landegebühren , Flugsicherung  464,00€
Lehrmaterial (Navigationsrechner, Lehrbuch, Fragenkatalog, Flugkarten, etc.) 255,00€
Sprechfunkzeugnis BZF I oder II
232,00€
Behördliche Gebühren
300,00€
Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.) 6617,00€
 

FESTPREIS BEI VORKASSE: 6300 EUR 

 

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