CVFR Berechtigung
Berechtigung
Notwendig zur Durchführung von kontrollierten Flügen im Luftraum Charlie oberhalb von 10.000 Fuß oder im Bereich von großen Verkehrsflughäfen. Bei der Ausbildung zum PPL A (JAR FCL) ist diese Berechtigung enthalten. Für Inhaber des PPL N oder des alten ICAO PPL A oder B ist es die Voraussetzung, um auf die internationale Lizenz PPL A (JAR FCL) umzusteigen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für diese Lizenz ist der PPL-N (national) oder der früher ausgestellte ICAO PPL A oder B.
Theoretische Ausbildung
theoretische Ausbildung (30 h) in den Fächern:
- Navigation
- Luftrecht
- Technik
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 10 Flugstunden (Blockzeit). Im Rahmen der Ausbildung findet vor allem eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der Landesbehörde abgeschlossen.
Kosten
Folgende Kosten kommen auf Sie zu (Stand 2010):
| CVFR |
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| Theoretische Ausbildung in den Fächern: | |
| Funknavigation, Luftrecht, Instrumentenkunde (Technik) | |
| Zeit insgesamt 30 Stunden | 417,60€ |
| Praktische
Flugausbildung (inkl. Fluglehrer) |
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| 10 Stunden Cessna 150/ 152 (Blockzeit) [je 145,00 €] | 1450,00€ |
| zusätzliche Kosten | |
| Landegebühren , Flugsicherung | 46,40€ |
| Lehrmaterial (Fragenkatalog etc.) | 104,40€ |
| Behördliche Gebühren |
200,00€ |
| Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.) | 2218,40€ |



