CVFR Berechtigung

Berechtigung

Notwendig zur Durchführung von kontrollierten Flügen im Luftraum Charlie oberhalb von 10.000 Fuß oder im Bereich von großen Verkehrsflughäfen. Bei der Ausbildung zum PPL A (JAR FCL) ist diese Berechtigung enthalten. Für Inhaber des PPL N oder des alten ICAO PPL A oder B ist es die Voraussetzung, um auf die internationale Lizenz PPL A (JAR FCL) umzusteigen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für diese Lizenz ist der PPL-N (national) oder der früher ausgestellte ICAO PPL A oder B.

Theoretische Ausbildung

theoretische Ausbildung (30 h) in den Fächern:

  • Navigation
  • Luftrecht
  • Technik

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 10 Flugstunden (Blockzeit). Im Rahmen der Ausbildung findet vor allem eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der Landesbehörde abgeschlossen.

Kosten

Folgende Kosten kommen auf Sie zu (Stand 2010):

CVFR
Theoretische Ausbildung in den Fächern:
Funknavigation, Luftrecht, Instrumentenkunde (Technik)
Zeit insgesamt 30 Stunden 417,60€
Praktische Flugausbildung (inkl. Fluglehrer)
10 Stunden Cessna 150/ 152 (Blockzeit) [je 145,00 €] 1450,00€
zusätzliche Kosten  
Landegebühren , Flugsicherung  46,40€
Lehrmaterial (Fragenkatalog etc.) 104,40€
Behördliche Gebühren
200,00€
Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.) 2218,40€
 
 

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